Ein Asylsuchender aus Nigeria, der wegen Drogenhandels durch die Freiburger Justiz verurteilt worden war, hat vor dem Bundesgericht Recht erhalten.
Das Bundesgericht wies den Kanton Freiburg an, den Mann sofort aus der Ausschaffungshaft freizulassen und ihm 2‘000 Franken als Entschädigung für die Gerichtskosten zu bezahlen.
Da die Ausschaffungsflüge nach Nigeria ausgesetzt worden seien, sei die Ausschaffungshaft nicht angebracht, urteilte das Bundesgericht.