Kantonsgericht urteilt im Fall Rue

Im Wahlkreis Rue im Glane-Bezirk sind vier Sitze im Gemeinderat zu besetzen. Für die Wahlliste wurden Unterschriften für eine einzige kandidierende Person gesammelt. Kurz vor der offiziellen Einreichung der Liste am 26. Januar wurden drei weitere Kandidierende auf die Wahlliste gesetzt, ohne dass die Unterzeichner darüber informiert wurden. Eine Person hat daraufhin Beschwerde beim Kantonsgericht eingereicht. Eine nachträgliche Änderung kommt einer Verfälschung der ursprüngliche Liste gleich, hat das Kantonsgericht nun entschieden. Die eingereichte Liste ist ungültig. Somit ist in Rue jede volljährige Person wählbar.

Beiträge · 12.02.2026 · 12:21 · RadioFr.

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